Startseite 187 Artikel 187 Mitarbeiteraktienoptionen Fact Sheet Traditionell wurden Aktienoptionspläne als Weg für Unternehmen genutzt, Top-Management - und Key-Mitarbeiter zu belohnen und ihre Interessen mit denen des Unternehmens und anderer Aktionäre zu verknüpfen. Immer mehr Unternehmen betrachten nun alle ihre Mitarbeiter als Schlüssel. Seit Ende der 80er-Jahre ist die Zahl der Aktienoptionen um das neunfache gestiegen. Während Optionen sind die prominenteste Form der individuellen Equity-Vergütung, Restricted Stock, Phantom Stock und Stock Appreciation Rights gewachsen sind in der Popularität und sind ebenfalls eine Überlegung wert. Breitbasierte Optionen bleiben in Hochtechnologieunternehmen die Norm und werden auch in anderen Branchen weiter verbreitet. Größere, öffentlich gehandelte Unternehmen wie Starbucks, Southwest Airlines und Cisco geben nun den meisten oder allen ihrer Mitarbeiter Aktienoptionen. Viele non-high-tech, eng verbundene Unternehmen kommen auch in die Reihen. Ab 2014 schätzte die Allgemeine Sozialforschung, dass 7,2 Mitarbeiter Aktienoptionen plus wahrscheinlich mehrere hunderttausend Mitarbeiter mit anderen Formen des Eigenkapitals halten. Das ist von seinem Höhepunkt im Jahr 2001, aber wenn die Zahl war etwa 30 höher. Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus Änderungen von Rechnungslegungsvorschriften und erhöhtem Anteilsdruck, um die Verwässerung durch Aktienpreise in Aktiengesellschaften zu reduzieren. Was ist eine Aktienoption Eine Aktienoption gibt einem Mitarbeiter das Recht, eine bestimmte Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu einem festen Preis für eine bestimmte Anzahl von Jahren zu kaufen. Der Preis, zu dem die Option gewährt wird, wird als Zuschusspreis bezeichnet und ist üblicherweise der Marktpreis zum Zeitpunkt der Gewährung der Option. Mitarbeiter, denen Aktienoptionen gewährt wurden, hoffen, dass der Aktienkurs steigen wird und dass sie durch Ausübung (Kauf) der Aktie zum niedrigeren Stipendienpreis und dann Verkauf der Aktie zum aktuellen Börsenkurs einlösen können. Es gibt zwei Arten von Aktienoptionsprogrammen, die jeweils mit eindeutigen Regeln und steuerlichen Konsequenzen versehen sind: nicht qualifizierte Aktienoptionen und Anreizoptionen (ISOs). Aktienoptionspläne können eine flexible Möglichkeit für Unternehmen sein, das Eigentum an Mitarbeitern zu teilen, sie für die Leistung zu belohnen und ein motiviertes Personal zu gewinnen und zu halten. Für wachstumsorientierte kleinere Unternehmen, Optionen sind ein guter Weg, um Bargeld zu erhalten, während die Mitarbeiter ein Stück zukünftiges Wachstum. Sie sind auch für öffentliche Unternehmen sinnvoll, deren Leistungspläne gut etabliert sind, aber die Mitarbeiter in Besitz nehmen wollen. Der verwässernde Effekt von Optionen, auch wenn sie für die meisten Beschäftigten gewährt wird, ist typischerweise sehr gering und kann durch ihre potenzielle Produktivität und Mitarbeiterbezug Vorteile ausgeglichen werden. Optionen sind jedoch kein Mechanismus für bestehende Eigentümer, Aktien zu verkaufen und sind in der Regel für Unternehmen ungeeignet, deren zukünftiges Wachstum ungewiss ist. Sie können auch weniger attraktiv in kleinen, eng geführten Unternehmen, die nicht wollen, gehen Sie in die Öffentlichkeit oder verkauft werden, weil sie es schwierig finden, einen Markt für die Aktien zu schaffen. Aktienoptionen und Mitarbeiterbesitz Sind Optionen Eigentümer Die Antwort hängt davon ab, wen Sie fragen. Befürworter fühlen, dass Optionen wahres Eigentum sind, weil die Mitarbeiter nicht erhalten sie kostenlos, aber müssen sich ihr eigenes Geld, um Aktien zu kaufen. Andere wiederum sind der Auffassung, dass aufgrund der Optionspläne, die es den Mitarbeitern ermöglichen, ihre Anteile kurzfristig nach der Gewährung zu verkaufen, diese Optionen keine langfristige Eigentümerperspektive und - haltung schaffen. Die endgültige Auswirkung eines Mitarbeiterbeteiligungsplanes einschließlich eines Aktienoptionsplans hängt stark vom Unternehmen und seinen Zielen für den Plan, seinem Engagement für die Schaffung einer Eigentümerkultur, dem Ausmaß der Ausbildung und der Ausbildung, die er in die Erläuterung des Plans, Und die Ziele der einzelnen Mitarbeiter (ob sie eher Bargeld früher als später wollen). In Unternehmen, die ein echtes Engagement für die Schaffung einer Eigentümer-Kultur zeigen, können Aktienoptionen ein wichtiger Motivator sein. Unternehmen wie Starbucks, Cisco und viele andere ebnen den Weg, zeigen, wie effektiv ein Aktienoptionsplan kann, wenn mit einem echten Engagement für die Behandlung von Arbeitnehmern wie Eigentümer kombiniert werden. Praktische Überlegungen Grundsätzlich müssen Unternehmen bei der Gestaltung eines Optionsprogramms sorgfältig prüfen, inwieweit sie bereit sind, verfügbar zu werden, wer Optionen erhält und wie viel Beschäftigung wächst, so dass jedes Jahr die richtige Anzahl von Aktien gewährt wird. Ein häufiger Fehler ist, zu viele Optionen zu früh zu gewähren, so dass kein Platz für zusätzliche Optionen für zukünftige Mitarbeiter. Einer der wichtigsten Überlegungen für den Planentwurf ist sein Ziel: ist der Plan, allen Mitarbeitern Aktien im Unternehmen zu geben oder nur einen Nutzen für einige wichtige Mitarbeiter zu geben. Wünscht das Unternehmen langfristiges Eigentum zu fördern oder ist es ein Einmalige Leistung Ist der Plan als eine Möglichkeit zur Schaffung von Arbeitnehmereigentum oder einfach eine Möglichkeit zur Schaffung einer zusätzlichen Leistungen an Arbeitnehmer Die Antworten auf diese Fragen wird von entscheidender Bedeutung bei der Festlegung bestimmter Plan Merkmale wie Anspruchsberechtigung, Zuteilung, Vesting, Bewertung, Haltezeiten , Und Aktienkurs. Wir veröffentlichen das Aktienoptionsbuch, eine sehr detaillierte Anleitung zu Aktienoptionen und Aktienkaufplänen. Stay Informed26 US-Code 422 - Incentive-Aktienoptionen Incentive-Aktienoptionen a) Im Allgemeinen gilt Abschnitt 421 (a) hinsichtlich der Übertragung eines Aktienanteils auf eine natürliche Person gemäß seiner Ausübung einer Anreizaktienoption, Diese Anteile werden von ihm innerhalb von 2 Jahren ab dem Datum der Gewährung der Option noch innerhalb eines Jahres nach der Übertragung dieser Aktie an ihn und zu jedem Zeitpunkt während des Zeitraums beginnend mit dem Datum der Gewährung der Option und endet An dem Tag, der 3 Monate vor dem Tag der Ausübung einer solchen Person war, eine Arbeitnehmerin der Gesellschaft, die eine solche Option, eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft dieser Körperschaft oder eine Körperschaft oder eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft einer solchen Körperschaft erteilt oder voraussetzt Aktienoption in einer Transaktion, auf die Abschnitt 424 (a) zutrifft. (B) Anreizoption Für die Zwecke dieses Teils bezeichnet der Begriff Anreizaktienoption eine Option, die einem Einzelnen aus irgendeinem Grund, der mit seiner Beschäftigung durch eine Kapitalgesellschaft verbunden ist, gewährt wird, wenn sie von der Arbeitgeber - oder deren Muttergesellschaft oder Tochtergesellschaft gewährt wird Jedoch nur, wenn die Option gemäß einem Plan gewährt wird, der die Gesamtzahl der Aktien enthält, die unter Optionen und den Arbeitnehmern (oder Mitarbeiterklassen) ausgegeben werden können, die für den Erwerb von Optionen berechtigt sind und die von der Gesellschaft genehmigt werden Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0083: EN: HTML 2. Englisch: eur-lex. europa. eu/LexUriServ/LexUri...0084: EN: HTML Die Aktionäre der gewährenden Aktiengesellschaft erhalten innerhalb von zwölf Monaten vor oder nach dem Erlass des Plans diese Option innerhalb von zehn Jahren ab dem Zeitpunkt der Genehmigung durch den Aktionär bzw Seine Bedingungen nicht ausübbar ist nach Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag, an dem diese Option gewährt wird, ist der Optionspreis nicht geringer als der Marktwert der Aktie zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Option gewährt wird, durch ihre Bedingungen nicht von dieser Person übertragbar ist Anders als durch den Willen oder die Gesetze der Abstammung und Ausbreitung und während seiner Lebenszeit nur von ihm und dieser Person zum Zeitpunkt der Gewährung der Option ausgeübt wird, keinen eigenen Bestand mit mehr als 10 Prozent der gesamten kombinierten Stimmrechte besitzt Aller Aktienklassen der Arbeitgeberkörperschaft oder ihrer Mutter - oder Tochtergesellschaft. Diese Klausel enthält keine Option, wenn (ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Option) die Bedingungen dieser Option nicht als Anreizaktienoption behandelt werden. C) Sonderregelungen (1) Treuhandrechtliche Bemühungen um den Wert der Vorräte Wird ein Aktienanteil gemäß der Ausübung einer Option von einer Einzelperson überführt, die nach Buchstabe b nicht als Anreizaktienoption qualifiziert werden könnte, Ein Versäumnis in einem nach Treu und Glauben getroffenen Versuch, die Voraussetzung des Absatzes (b) (4) zu erfüllen, so gilt das Erfordernis des Buchstabens b) (4) als erfüllt. Soweit in den Vorschriften des Sekretärs vorgesehen, gilt für die Zwecke des Buchstabens d eine ähnliche Regelung. (2) Bestimmte disqualifizierte Verfügungen, bei denen der erzielte Betrag geringer ist als der Wert bei Ausübung Wenn eine Person, die einen Aktienanteil durch Ausübung einer Anreizaktienoption erworben hat, eine Veräußerung dieser Aktie innerhalb einer der unter Buchstabe a) (1), und diese Veräußerung ist eine Veräußerung oder Umtausch, für die ein Verlust (wenn anhaltend) für eine solche Person anerkannt würde, dann der Betrag, der in dem Bruttoeinkommen einer solchen Person enthalten ist, und der Betrag, der abziehbar ist Die auf die Ausübung einer solchen Option zurückzuführen sind, den Überschuss (falls überhaupt) des bei einem solchen Verkauf oder Austausch erzielten Betrags nicht über die bereinigte Basis dieses Anteils hinaus überschreiten. (3) Bestimmte Übertragungen durch zahlungsunfähige Personen Wenn eine zahlungsunfähige Person einen an der Ausübung einer Anreizaktienoption erworbenen Aktienanteil hält und diese Aktie in einem Verfahren unter Titel 11 auf einen Treuhänder, einen Empfänger oder einen anderen Treuhänder übertragen wird Oder eines anderen ähnlichen Insolvenzverfahrens eine solche Übertragung oder eine sonstige Übertragung dieses Anteils zugunsten seiner Gläubiger in einem solchen Verfahren für die Zwecke des Absatzes (a) nicht gerechtfertigt ist. (4) Zulässige Rückstellungen Eine Option, die die Voraussetzungen des Buchstabens b erfüllt, gilt auch dann als Anreizaktienoption, wenn der Arbeitnehmer die Aktie mit Aktien der Gesellschaft, die die Option gewährt, bezahlen kann, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Eigentum Zum Zeitpunkt der Ausübung der Option, oder die Option einer Bedingung unterliegt, die nicht mit den Bestimmungen von Buchstabe b unvereinbar ist. Buchstabe (B) gilt für eine Übertragung von Eigentum (außer Bargeld) nur, wenn § 83 auf die übertragene Sache Anwendung findet. (5) 10-prozentige Aktionärsregel Unterabschnitt b) (6) findet keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Gewährung der Option der Optionspreis mindestens 110 Prozent des beizulegenden Zeitwerts des Wertpapiers der Option und dieser Option beträgt Seine Laufzeit ist nach Ablauf von 5 Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung dieser Option nicht ausübbar. (6) Sonderregelung bei Invalidität Für die Zwecke des Absatzes (a) (2) gilt im Falle eines behinderten Arbeitnehmers (im Sinne von § 22 e) (3) die 3-Monats - A) (2) beträgt 1 Jahr. (7) Beizulegender Marktwert Für die Zwecke dieses Abschnitts wird der Marktwert der Aktie ohne Einschränkung einer Beschränkung, die durch ihre Laufzeit niemals verjährt, bestimmt. (D) 100.000 pro Jahr Beschränkung Soweit der aggregierte Marktwert der Aktien, für die Anreizoptionen (die ohne Rücksicht auf diesen Unterabschnitt bestimmt wurden) zum ersten Mal von jedem einzelnen in einem Kalenderjahr (nach allen Plänen) ausgeübt werden können Der natür - lichen Arbeitgeber-Körperschaft und ihrer Mutter - und Tochtergesell - schaften) 100.000 übersteigt, werden solche Optionen als Optionen behandelt, die keine Aktienoptionen anregen. (2) Ordnungsregel Absatz (1) ist anzuwenden, indem Optionen in der Reihenfolge berücksichtigt werden, in der sie gewährt wurden. (3) Ermittlung des Marktwertes Für die Zwecke des Absatzes 1 wird der Marktwert einer Aktie zum Zeitpunkt der Gewährung der Option in Bezug auf diese Aktie bestimmt. Subsec. (C) (5) bis (8). Pub. L. 101508. 11801 (c) (9) (C) (ii), redesignated pars. (6) bis (8) als (5) bis (7) beziehungsweise gestrichen. (5) Abstimmung mit den Abschnitten 422 und 424, die wie folgt lauten: Die Abschnitte 422 und 424 gelten nicht für eine Anreizoption. 1988Subsec. (B). Pub. L. 100647. 1003 (d) (1) (A), eingefügt am Ende Diese Klausel enthält keine Option, wenn (ab dem Zeitpunkt der Gewährung der Option) die Bedingungen dieser Option nicht als Anreiz-Aktienoption. Subsec. (B) (7). Pub. L. 100647. 1003 (d) (2) (B), gestrichen Abs. (7), der wie folgt lautet: nach Maßgabe des Plans der zum Zeitpunkt der Gewährung der Option ermittelte aggregierte Marktwert der Aktie, auf den die Anreizoptionen zum ersten Mal durch diese Personen ausgeübt werden können Jedes Kalenderjahr (nach all diesen Plänen der Arbeitgeber-Körperschaft und ihrer Mutter - und Tochtergesellschaften) darf 100.000 nicht übersteigen. Subsec. (C) (1) entspricht. Pub. L. 100647. 1003 (d) (2) (C) Unterabsatz (d) für Absatz (7) von Buchstabe b). 1986Subsec. (B) (7). Pub. L. 99514. 321 (a), hinzugefügt. (7) und gestrichenen ehemaligen Par. (7), die wie folgt lauten: Eine solche Option durch ihre Bedingungen ist nicht ausübbar, solange im Umlauf (im Sinne von Absatz (c) (7)) keine Anreizoption besteht, die vor der Gewährung einer solchen Option gewährt wurde Zum Erwerb von Aktien in seinem Arbeitgeberverband oder in einer Kapitalgesellschaft, die (im Zeitpunkt der Gewährung einer solchen Option) eine Muttergesellschaft oder eine Tochtergesellschaft der Arbeitgebergesellschaft oder einer Vorgängergesellschaft dieser Gesellschaften ist und. Subsec. (B) (8). Pub. L. 99514. 321 (a), gestrichen Abs. (8), der wie folgt lautet: bei einer nach dem 31. Dezember 1980 gewährten Option nach Maßgabe des Planes der gesamte beizulegende Zeitwert (bestimmt zum Zeitpunkt der Gewährung der Option) der Aktie, für die ein Mitarbeiter gilt Kann in jedem Kalenderjahr (nach all diesen Plänen der Arbeitgeber - gesellschaft und ihrer Mutter - und Tochtergesellschaft) Anreizwäh - rungsoptionen nicht mehr als 100.000 zuzüglich etwaiger nicht genutzter Obergrenzen für das betreffende Jahr gewährt werden. Subsec. (C) (1) entspricht. Pub. L. 99514. 321 (b) (2), Absatz (7) von Absatz (b) für Absatz (8) des Absatzes (b) und Absatz (4) dieses Absatzes. Subsec. (C) (4). Pub. L. 99514. 321 (b) (1), neu bezeichnet Par. (5) wie (4) und stieß aus dem früheren Par. (4) in Bezug auf die Übertragung der unbenutzten Grenze. Subsec. (C) (5), (6). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), redesignated pars. (6) und (8) als (5) bzw. (6). Ehemalige Par. (5) neu bezeichnet (4). Subsec. (C) (7). Pub. L. 99514. 321 (b) (1), neu bezeichnet Par. (9) wie (7) und stieß aus dem früheren Par. (7), die für Zwecke der Abs. (B) (7) jede Anreizaktienoption als ausstehend behandelt, solange diese Option nicht im vollen oder vollen Umfang ausgeübt wird. Subsec. (C) (8). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), neu bezeichnet Par. (10) wie (8). Ehemalige Par. (8) neu bezeichnet (6). Subsec. (C) (9). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), neu bezeichnet Par. (9) wie (7). Pub. L. 99514. 1847 (b) (5), substituierter Abschnitt 22 (e) (3) für Abschnitt 37 (e) (3). Subsec. (C) (10). Pub. L. 99514. 321 (b) (1) (B), neu bezeichnet Par. (10) wie (8). 1984Subsec. (C) (9). Pub. L. 98369. 2662 (f) (1), Abschnitt 37 (e) (3) für Abschnitt 105 (d) (4). 1983Subsec. (B) (8). Pub. L. 97448. 102 (j) (1), substituierte gewährte Anreizoptionen für gewährte Optionen. Subsec. (C) (1) entspricht. Pub. L. 97448. 102 (j) (2), substituiert Good faith Bemühungen um Wertbestände für Ausübung der Option, wenn der Preis niedriger ist als der Wert der Aktie als Par. (1) Überschrift und Satz, sofern in dem Umfang, der in den Verordnungen des Sekretärs vorgesehen ist, eine Regel, die der im Absatz bereits angeführten entspricht, für Par. (8) von s. (B) und Abs. (4) von s. (C). Subsec. (C) (2) (A). Pub. L. 97448. 102 (j) (3), ersetzt durch einen Zeitraum von zwei Jahren. Subsec. (C) (4) (A) (ii). Pub. L. 97448. 102 (j) (4), substituierte gewährte Anreizoptionen für gewährte Optionen. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1988 Änderungsantrag von Pub. L. 100647 wirksam, soweit nichts anderes bestimmt ist, wie in der Bestimmung des Steuerreformgesetzes von 1986, Pub. L. 99514, auf die sich diese Änderung bezieht, siehe Abschnitt 1019 (a) von Pub. L. 100647. als eine Anmerkung unter Abschnitt 1 dieses Titels. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1986 Änderung Die Änderungen dieses Abschnitts zur Änderung dieses Abschnitts gelten für die nach dem 31. Dezember 1986 gewährten Optionen. Änderung durch Section 1847 (b) (5) von Pub. L. 99514 wirksam, sofern nichts anderes bestimmt ist, wie in den Bestimmungen des Steuerreformgesetzes von 1984, Pub. L. 98369, div. A. auf die sich diese Änderung bezieht, siehe Ziffer 1881 von Pub. L. 99514. als eine Anmerkung unter Abschnitt 48 dieses Titels. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1984 Änderung Die Änderung nach Absatz (a) (1) zur Änderung dieses Abschnitts gilt für Optionen, die nach dem 20. März 1984 gewährt werden, mit der Ausnahme, dass dieser Unterabschnitt keine auf eine vor dem 20. September 1984 gewährte Anreizaktienoption betrifft Die bis zum 15. Mai 1984 vom Verwaltungsrat der Gesellschaftergesell - schaft gefasst wurden. Änderung durch Section 2662 von Pub. L. 98369 wirksam, als ob sie in den Erlass der Sozialversicherungsänderungen von 1983, Pub. L. 9821, siehe Abschnitt 2664 (a) von Pub. L. 98369. als eine Anmerkung nach § 401 des Titels 42. Die öffentliche Gesundheit und Wohlfahrt. Zeitpunkt des Inkrafttretens von 1983 Änderungsantrag von Pub. L. 97448 wirksam, soweit nichts anderes vorgesehen ist, als ob es in die Bestimmung des Gesetzes über die wirtschaftliche Erholung von 1981, Pub. L. 9734, auf die sich diese Änderung bezieht, vgl. L. 97448. als eine Anmerkung unter Abschnitt 1 dieses Titels. (1) Optionen für diesen Abschnitt. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Absatz (B) gelten die Änderungen dieses Abschnitts, die diesen Abschnitt erlassen und die Abschnitte 421, 425, 424 und 6039 dieses Titels betreffen, für Optionen, die am oder nach dem 1. Januar 1976 gewährt wurden Oder nach dem 1. Januar 1981. oder an diesem Tag ausstehend. (B) Wahl und Benennung von Optionen. Im Falle einer vor dem 1. Januar 1981 gewährten Option gelten die durch diesen Abschnitt vorgenommenen Änderungen nur, wenn die Körperschaft, die diese Option gewährt, (in der vom Schatzmeister oder seinem Delegierten vorgeschriebenen Weise und in der von ihm festgelegten Zeit) Gelten die in diesem Abschnitt vorgenommenen Änderungen für diese Option. Der zum Zeitpunkt der Optionsberechtigung ermittelte Gesamtmarktwert der Aktien, für die ein Mitarbeiter (nach allen Plänen seiner Arbeitgeber - gesellschaft und seiner Mutter - und Tochtergesell - schaften) Optionen gewährt hat, auf die sich die in diesem Abschnitt vorgenommenen Änderungen beziehen Darf der Grund dieses Unterabsatzes 50.000 im Kalenderjahr nicht überschreiten und insgesamt 200.000 nicht übersteigen. (2) Änderungen der Optionen. Im Fall einer am oder nach dem 1. Januar 1976 gewährten und am Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes vom 13. August 1981, Abs. 1, Abs. 1 Nr. 1 der Internal Revenue Code von 1986 emittierten Option IRC 1954 findet keine Anwendung auf eine Änderung der Bedingungen dieser Option (oder der Bedingungen, unter denen die Erteilung der Ermächtigung, einschließlich der Zustimmung der Aktionäre) innerhalb eines Jahres nach dem Erlass stattfindet, so dass eine solche Option als Anreizaktienoption qualifiziert werden kann. Für Bestimmungen, die nichts in der Änderung durch Pub. L. 101508 dahingehend ausgelegt werden, dass sie die Behandlung von bestimmten Geschäften, Vermögensgegenständen oder Einkünften, Verlusten, Abzügen oder Krediten, die vor dem 5. November 1990 berücksichtigt wurden, beeinträchtigen 5, 1990, siehe Abschnitt 11821 (b) von Pub. L. 101508. als eine Anmerkung unter Abschnitt 45K dieses Titels. Behandlung von Optionen als Incentive-Aktienoptionen Im Falle einer nach dem 31. Dezember 1986 und am oder vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes vom 10. November 1988 gewährten Option wird diese Option nicht als Anreizaktienoption behandelt, wenn Werden die Bedingungen dieser Option vor dem Tag 90 Tage nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens geändert, um zu gewährleisten, dass diese Option nicht als Anreizoption behandelt wird. Für den Fall, dass Änderungen, die durch den Untertitel A oder den Untertitel C des Titels XI 11011147 und 11711177 oder durch den Titel XVIII 18001899A von Pub. L. 99514 eine Änderung eines Plans erforderlich machen, so ist eine solche Änderung nicht vor dem ersten oder nach dem 1. Januar 1989 beginnenden Planjahr vorzunehmen. L. 99514. in der geänderten Fassung, als eine Anmerkung unter Abschnitt 401 dieses Titels. Schriftliche Bestimmungen für diesen Abschnitt Diese Dokumente, die manchmal auch als Private Letter Rulings bezeichnet werden, entstammen der IRS Written Determinations Seite, die IRS veröffentlicht auch eine umfassendere Erklärung dessen, was sie sind und was sie bedeuten. Die Sammlung wird täglich aktualisiert (am Ende). Es scheint, dass die IRS aktualisiert ihre Liste jeden Freitag. Beachten Sie, dass die IRS oft Dokumente in einer sehr plain-Vanille, doppelte Art und Weise. Gehen Sie nicht davon aus, dass identisch betitelte Dokumente die gleichen sind oder dass ein späteres Dokument eine andere mit demselben Titel ersetzt. Das ist wohl nicht der Fall. Freigabedaten erscheinen genau so, wie wir sie von der IRS erhalten. Manche sind eindeutig falsch, aber wir haben keinen Versuch gemacht, sie zu korrigieren, da wir in allen Fällen keine richtige Vermutung haben und die Verwirrung nicht hinzufügen wollen. Wir schneiden Ergebnisse bei 20000 Artikeln. Danach, youre auf eigene Faust.
No comments:
Post a Comment